Stundentafel
Die Stundentafel legt die Anzahl der Unterrichtsstunden in der Sekundarstufe I fest, die in den verschiedenen Klassenstufen auf die jeweiligen Unterrichtsfächer entfallen. In ihrer aktuellen Form folgt sie dem Beschluss der Schulkonferenz vom 16.05.2023.
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I
§ 17
Gymnasium
(1) Englisch wird ab Klasse 5 als erste Fremdsprache fortgeführt. Die Schule kann ab Klasse 5 außerdem eine andere moderne Fremdsprache oder Latein als zweite Fremdsprache anbieten. Über das Fremdsprachenangebot in Klasse 5 entscheidet die Schulkonferenz im Benehmen mit dem Schulträger.
(2) Eine moderne Fremdsprache oder Latein ist am Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang ab Klasse 7, am Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang ab Klasse 6 zweite Fremdsprache. § 5 Absatz 1 Satz 1 bleibt unberührt.
(3) Im Wahlpflichtunterricht der Klassen 9 und 10 am Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang und der Klassen 8 und 9 am Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang bietet die Schule mindestens eine dritte Fremdsprache und das Fach Informatik oder eine Fachkombination mit Informatik an. Daneben kann sie weitere Fächer oder Fächerkombinationen anbieten. Zulässig sind dabei, einzeln oder in Kombination, alle Fächer dieser Verordnung sowie die in § 7 Absatz 1 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe in der jeweils geltenden Fassung genannten Fächer.
(4) Die Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Intensivierung der individuellen Förderung der Kompetenzen in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen oder in den Naturwissenschaften verwendet, insbesondere, wenn damit eine Klassenwiederholung oder ein Schulformwechsel vermieden werden kann. Darüber hinaus können Ergänzungsstunden zur Profilbildung verwendet werden. Von den in der Stundentafel vorgesehenen Ergänzungsstunden sind am Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang acht, am Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang fünf Stunden nicht für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die Schulkonferenz beschließt ein Konzept für die Verwendung der Ergänzungsstunden auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters.
(5) Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen und im Fach oder in den Fächerkombinationen des Wahlpflichtunterrichts geschrieben.